KfW-Förderung: Alle Fördermittel und Zuschüsse für die energetische Modernisierung

Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert den Bau und Kauf von energieeffizienten Gebäuden, energetisches Sanieren oder den Umbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln. In diesem Artikel finden Sie aktuelle Infos zu den relevanten KfW-Programmen. Alle Förderprogramme, auch über die KfW hinaus, finden Sie mit dem FördermittelCheck:

FördermittelCheck: Förderungen finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • KfW bietet Darlehen und Zuschüsse
  • Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft
  • Förderantrag muss vor dem Beginn der Umsetzung gestellt werden
  • Energieeffizienz-Expert*innen sind einzubeziehen
  • Kredite werden über herkömmliche Banken beantragt, Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal

Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Juli 2022 richtete das Wirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aus. Ziel ist, dass mehr Bürger*innen Fördermittel für die energetische Sanierung erhalten – wobei die Förderhöhe teilweise verringert und einige Programme ganz eingestellt wurden. Die Änderungen sind seit dem 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft getreten, vorher gestellte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Alle aktuelle Programme finden Sie im FördermittelCheck, weitere Infos gibt es beim Bundeswirtschaftsministerium.

Ein paar allgemeine Informationen vorweg: Die KfW ist die Förderbank des Bundes. 1948 als „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ gegründet, unterstützt sie heute Vorhaben, die wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Belangen dienen. Dazu gehört auch die energetische Optimierung der Gebäude in Deutschland, da dies die Gebäude wirtschaftlicher macht und dem Klimaschutz zugutekommt.

Hier finden Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen zur KfW-Förderung für Bauen und Sanieren. Anschließend folgt eine detaillierte Konditionenübersicht zu den einzelnen Förderprogrammen.

Welche Förderung suchen Sie?

Treffen Sie eine Auswahl, um zum passenden KfW-Programm weitergeleitet zu werden:

Welche Maßnahme planen Sie?

Auf der rechten Bildschirmseite bzw. auf Ihrem Mobilgerät ganz unten finden Sie eine Zusammenstellung aller geförderten Maßnahmen der Bereiche

  • Bestandsgebäude,
  • Neubau,
  • Elektromobilität sowie
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Durch einen Klick auf das Schlagwort Ihrer Wahl gelangen Sie zum passenden Artikel. 

Was ist eine KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung. Diese kann, je nach Förderprogramm, in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens erfolgen. Die Förderung ist stets an Bedingungen geknüpft, die in der Regel über den gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen. So müssen beispielsweise beim Dämmen die vorgegebenen Standards der KfW erreicht werden, die anspruchsvoller sind, als sie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt.

Lohnt sich eine KfW-Förderung?

In der Regel schon. Viele Kredite der KfW haben Jahreszinsen und Laufzeiten, die andere Banken so nicht anbieten können.

  • Bei den Laufzeiten der Darlehen ist zu beachten, dass die Zinsbindung nach zehn Jahren endet. Es kann also im Anschluss auch eine höhere Verzinsung der Restschulden geben.
  • Die Zuschüsse lohnen sich auf jeden Fall, da diese nicht zurückgezahlt werden müssen. Immer vorausgesetzt natürlich, dass die technischen Mindestanforderungen, an die die Förderung geknüpft ist, sinnvoll für das eigene Vorhaben sind.

Wie hoch ist eine KfW-Förderung?

Ganz unterschiedlich. Bei Krediten und Zuschüssen werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen – 25 Prozent regulär und zusätzliche 15 Prozent für den Bonus „Serielle Sanierung“. Bei Krediten ergibt sich die Förderhöhe aus tilgungsfreien Anlaufjahren, verbilligten Zinsen und Tilgungszuschüssen. Die Höhe der Förderung wird durch Höchstsummen der Gesamtkosten begrenzt, die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. Einige Förderprogramme können auch miteinander kombiniert werden. Für konkretere Informationen zur Höhe und zum jeweiligen Jahreszins ist ein Blick in die Kurzinfos mit der jeweiligen Konditionenübersicht nötig, die unten folgt. 

Schritt für Schritt zur KfW-Förderung

Die KfW empfiehlt grundsätzlich ein Vorgehen in fünf Schritten, um Fördermittel zu beantragen:

  1. Machen Sie eine Energieberatung. Qualifizierte Expert*innen für Energieeffizienz finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Erstellen Sie gemeinsam mit dem/der Energieberater*in ein Sanierungskonzept für Ihr Haus.
  2. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können und nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten für verschiedene Umbaumaßnahmen.
  3. Stellen Sie den KfW-Förderantrag, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Einen Antrag auf Investitionszuschuss können Sie online auf dem KfW-Zuschussportal stellen oder per Post an die KfW senden. Dafür muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und Ihnen übermitteln. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie über Ihre Hausbank, da die KfW keine eigenen Filialen betreibt. Auch dafür wird die BzA benötigt.
  4. Die KfW prüft den Antrag und gibt der Bank die Förderzusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Jetzt können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und mit der Sanierung beginnen.
  5. Reichen Sie nach der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“ des/der Energieberater*in bei Ihrer Bank ein oder laden Sie diese auf dem KfW-Zuschussportal hoch. Anschließend wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Je nach Förderprogramm können die einzelnen Schritte anders aussehen. Wichtig ist, die genauen Bedingungen vor Beginn der Maßnahme zu prüfen und nicht erst währenddessen oder nachher.

Bei Fragen können Sie sich auch direkt an das kostenlose Service-Telefon der KfW wenden: 0800 539 9002

Wer kann eine KfW-Förderung beantragen?

Das ist von Programm zu Programm unterschiedlich. So gibt es etwa Förderprogramme für Unternehmen, Handwerker*innen, Familien oder für Hausbesitzer*innen.

Der Antrag für einen KfW-Kredit muss immer über ein Kreditinstitut laufen. Häufig ist eine Energieberatung im Vorfeld eine Förderbedingung der KfW. Die entsprechenden Unterlagen sind dann mit dem Förderantrag einzureichen. Eine Energieberatung selbst kann ebenfalls gefördert werden. Die Beratung muss von einem/r anerkannten Energieeffizienz-Expert*in durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Wann wird eine KfW-Förderung ausgezahlt?

In der Regel unmittelbar nach Bewilligung der Förderung durch die KfW. Die Auszahlung erfolgt bei Krediten über den gewählten Finanzierungspartner und bei Zuschüssen direkt über die KfW.

Nach Abschluss der Maßnahmen müssen zumeist Handwerkerrechnung, Kaufbelege und Nachweise über die Erfüllung der Konditionen eingereicht werden. Die Rückzahlung richtet sich nach der im jeweiligen Programm festgeschriebenen Laufzeit. Bei Krediten ist häufig ein Tilgungszuschuss möglich, wenn alles ordnungs- und fristgemäß eingereicht und gezahlt wird.

Laufzeit der KfW-Kredite

Die KfW bietet folgende Laufzeiten für alle Darlehen an:

  • 4 bis 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren
  • 11 bis 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren
  • 21 bis 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren

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KfW-Förderprogramm 261 – Kredite

Was bedeutet „KfW-Effizienzhaus"?

Ein KfW-Effizienzhaus ist ein definierter energetischer Standard, den ein Gebäude für eine KfW-Förderung einhalten muss. Ausschlaggebend ist die nach dem Begriff angegebene Kennzahl: Je kleiner die Kennzahl, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes – und desto mehr Geld gibt es von der KfW.

Es gibt die Standards KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Ermittelt wird der technische Standard aus dem Primärenergiebedarf und dem Transmissionswärmeverlust des Gebäudes. Für diese beiden Faktoren definiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Maximalwerte, die ein Gebäude nicht überschreiten darf. In Anlehnung an Tabellenwerte des Primärenergiebedarfs im GEG definiert die KfW-Effizienzhäuser. Ein Effizienzhaus 85 benötigt zum Beispiel nur 85 Prozent des Primärenergiebedarfs eines GEG-Referenzgebäudes und ein Effizienzhaus 70 nur 70 Prozent.

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Sie möchten Ihren energieeffizienten Neubau/-kauf selbst beziehen?

Aktenordner mit Aufschrift Fördermittel (KfW)(c) DOC RABE Media - Fotolia

Dann besteht die Möglichkeit, die KfW-Förderung 261mit dem Wohneigentumsprogramm 124 zu kombinieren. Dieses fördert den Kauf oder den Bau Ihres Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Kredit. Der Kauf von Genossenschaftsanteilen ist mit dem Förderprogramm 134 möglich.

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren und hätten dafür gern einen Kredit?

Mit dem KfW-Förderprogramm 261 können Sie die energetische Sanierung Ihres Bestandsgebäudes zum KfW-Effizienzhaus fördern lassen – vorausgesetzt der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Ebenfalls förderfähig sind Sanierungen von Bau­denkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz und der Kauf von saniertem Wohnraum.

Seit 2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen nahezu komplett vom BAFA übernommen.

Welche weiteren Maßnahmen können mitfinanziert werden?

Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit eines KfW-Effizienzhaus notwendig sind. Dies beinhaltet alle Materialien sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch spezifische Fachunternehmen. Im Falle, dass Material zusätzlich eingekauft wird, können die Kosten abgesetzt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die Anbringung beziehungsweise der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. Im Zusammenhang mit der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können die Kosten für folgende Komponenten/Systeme/Einrichtungen mitfinanziert werden:

  • sommerlichen Wärmeschutz
  • Smart-Meter und Smarthome-Systeme

Sommerlicher Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz ist als Maßnahme im Rahmen der KfW-Förderprogramme 261 (Neubau) vor allem bei der Wärmedämmung von Wänden sowie bei Erneuerung oder Austausch von Fenstern und Außentüren förderbar. Denn hier kann eine Förderung bei der Erneuerung oder der Neuanschaffung von Rollläden und außenliegenden Verschattungselementen beantragt werden.

Weitere Informationen zum Schutz vor sommerlicher Hitze mit praktischen Tipps finden Sie in unserem Dossier "Hitzeschutz & Folgen des Klimawandels".

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KfW-Förderprogramm 431 – Zuschuss

Sie möchten bei Ihrer Modernisierung fachmännisch betreut werden?

Das bisherige KfW-Förderprogramm 431 – Zuschuss ist seit dem 01.07.2021 ausgelaufen. Für eine professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase können Sie aber weiterhin beim BAFA einen Antrag stellen und einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten (bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Antragsteller*in und Vorhaben) beantragen. Den Zuschuss gibt es allerdings nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen:

  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Heizungsoptimierung

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel Bundesförderung für effiziente Gebäude

Kontaktdaten KfW

Kostenfreie Servicehotline zu Bauen, Sanieren & Wohnwirtschaft:
0800 539 9002
Erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr.

Internet: www.kfw.de

Post-Adresse:
KfW Bankengruppe
Hauptsitz Frankfurt am Main
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Weitere Kontaktmöglichkeiten:
www.kfw.de/KfW-Konzern/Kontakt

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Nutzen Sie den FördermittelCheck, um Förderprogramme zu finden, die nicht in dieser Konditionenübersicht der KfW-Programme aufgeführt sind. Der ModernisierungsCheck zeigt Ihnen, welche Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind und wie hoch die Einsparungen ausfallen können.

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Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

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